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Sicherheiten

Sicherheiten spielen im Bankbereich eine große Rolle, in erster Linie im Zusammenhang mit der Vergabe von Krediten. Ab bestimmten Darlehenssummen und unter verschiedenen Voraussetzungen sind Kreditinstitute nur dann bereit, ein Darlehen zur Verfügung zu stellen, wenn der entsprechende Kreditnehmer Sicherheiten stellen kann. Auf solche Kreditsicherheiten möchten wir im folgenden Beitrag näher eingehen.

Wozu dienen Sicherheiten?

Wie der Name bereits vermuten lässt, dienen Sicherheiten dazu, dass eine Partei für eine Leistung eine Sicherung erhält. Wenn im Finanzbereich von Sicherheiten gesprochen wird, dann ist damit nahezu ausschließlich die Absicherung von Krediten oder anderen Verbindlichkeiten gemeint. Im Grunde dienen Sicherheiten sogar dazu, dass sich der Kapitalgeber überhaupt dafür entscheidet, Geld zu verleihen. Ohne Sicherheiten hingegen würden manche Kredite es gar nicht zustande kommen, weshalb die Bedeutung sowohl für Kreditgeber als auch für Kreditnehmer groß ist.

Welche Sicherheiten gibt es?

In der Praxis gibt es eine Reihe von Kreditsicherheiten, die von Banken entgegengenommen werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Abtretung von Forderungen
  • Verpfändung von Wertpapieren
  • Verpfändung von Guthaben
  • Sicherungsübereignung
  • Grundschuld
  • Hypothek
  • Bürgschaft

Diese Sicherheiten lassen sich in zwei große Gruppen einteilen. Zum einen gibt es die sogenannten dinglichen Sicherheiten, hinter denen ein Sach- oder Vermögenswert steht. Dazu gehören prinzipiell alle zuvor genannten Kreditsicherheiten, mit Ausnahme der Bürgschaft. Bei der Verpfändung von Wertpapieren zum Beispiel stehen die entsprechenden Aktien, Anleihen oder sonstigen Wertpapiere als Vermögenswerte dahinter. Gleiches gilt bei der Hypothek oder Grundschuld, nur dass dann eine Immobilie die entsprechende Sicherheit darstellt. Die einzige persönliche Kreditsicherheit ist hingegen die Bürgschaft. Hier steht hinter der Sicherheit kein Sachwert, sondern allein der Bürge als Person mitsamt seinem Einkommen und eventuellem Vermögen.

Wann fordern Banken Sicherheiten?

Ob und in welchem Umfang Banken Sicherheiten einfordern, hängt von mehreren Faktoren ab. Ausschlaggebend ist in erster Linie die Darlehenssumme. Für einen Kredit von beispielsweise 5.000 Euro verlangen nur die wenigsten Kreditinstitute Sicherheiten. Ab Darlehenssummen von 20.000 Euro und mehr jedoch sind Sicherheiten definitiv üblich. Die Art der gewählten Sicherheiten hängt zudem davon ab, wofür der Kredit verwendet wird.

Möchten Sie zum Beispiel einen Immobilienkauf finanzieren, ist in erster Linie die Grundschuld die fast ausschließlich genutzte Kreditsicherheit. Soll es zum Beispiel die Finanzierung eines Autokaufs sein, wird in erster Linie die Sicherungsübereignung gewählt. Abgesehen von der Darlehenssumme nehmen Banken in erster Linie dann Kreditsicherheiten entgegen, wenn die Bonität des Kunden nicht überragend ist. Dabei werfen die Kreditinstitute in erster Linie einen Blick auf die sogenannte Kreditwürdigkeit, die vor allem auf Grundlage des Einkommens und auch der Schufa-Auskunft bewertet wird.

Welche Parteien sind an Sicherheiten beteiligt?

Es sind immer mindestens zwei Parteien, die grundsätzlich an einer Sicherheit beteiligt sind. Zum einen ist das der jeweilige Sicherungsgeber, also zum Beispiel der Kreditnehmer. Zum anderen gibt es den Sicherungsnehmer, für gewöhnlich die jeweilige Bank. Bei manchen Sicherheiten kommt noch eine dritte Partei dazu, insbesondere bei der Bürgschaft. Dort gibt es zusätzlich den Bürgschaftsgeber, also die Person, die für den Kredit der anderen Person bürgt. Bei einer Abtretung von Forderungen, insbesondere einer Kapitallebensversicherung, gibt es mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ebenfalls eine dritte Partei.

Wie werden Sicherheiten bewertet?

Banken nehmen zwar viele Sicherheiten hingegen, bewerten diese allerdings keineswegs alle gleich. Es kommt vor allem auf die Werthaltigkeit der jeweiligen Sicherheit an, zu welchem Anteil der Gegenwert in die Bewertung einfließen wird. Verpfänden Sie zum Beispiel Wertpapiere in Form von Bundesanleihen, wird die Bank den entsprechenden Gegenwert in den meisten Fällen zu einem Satz zwischen 80 bis 100 Prozent als Sicherheit anerkennen.

Ähnlich ist die Bewertung auch bei der Abtretung einer Kapitallebensversicherung, denn dann setzen die Kreditinstitute meistens den kompletten Rückkaufswert als Bewertung ein. Verpfänden Sie hingegen andere Wertpapiere, wie zum Beispiel Aktien, wird der aktuelle Gegenwert oft nur mit einem Satz zwischen 50 bis 60 Prozent bewertet. Möchten Sie also beispielsweise einen Kredit von 50.000 Euro aufnehmen und sind die Aktien momentan exakt diese 50.000 Euro wert (Kurswert), wird das aus Sicht der Bank vermutlich dennoch nicht als ausreichende Sicherheit angesehen werden. Die Aktien werden dann vielleicht mit maximal 30.000 Euro bewertet.

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