Sicherungsabtretung
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Bei der Sicherungsabtretung handelt es sich um eine Kreditsicherheit, die in der Praxis relativ häufig verwendet wird. In den meisten Fällen handelt sich dabei um eine sogenannte Abtretung von Forderungen. Ein klassisches Beispiel dafür, welche Forderung in der Praxis insbesondere von Kreditnehmern an den Kreditgeber abgetreten wird, ist die Abtretung einer Kapitallebensversicherung.
Sicherungsabtretung und Sicherungsvertrag als Grundlage
Die rechtliche Grundlage einer Sicherungsabtretung ist zum einen die sogenannte Sicherungsabtretung und vor allem zum anderen der Sicherungsvertrag. In der Sicherungsabtretung wird in erster Linie vereinbart, dass die Abtretung ausschließlich zum Zweck einer Absicherung erfolgen soll. Zudem basiert die Sicherungsabtretung auf einem Treuhandverhältnis, welches sich zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer begründet. Dieses Treuhandverhältnis kennzeichnet sich wiederum vor allem dadurch, dass der Sicherungsnehmer im sogenannten Außenverhältnis weitergehende Rechte als im Innenverhältnis erhält.
Die Grundlage der Sicherungsabtretung ist der Sicherungsvertrag, in dem insbesondere Rechte und Pflichten der zwei beteiligten Parteien festgeschrieben werden. So besteht beispielsweise die Hauptpflicht des Sicherungsnehmers darin, die an ihn übertragene Sicherheit wieder an den Sicherungsgeber zurückzuübertragen, nachdem es keine offenen Forderungen aus dem Schuldverhältnis mehr gibt. Demgegenüber hat der Sicherungsgeber vor allen Dingen die Pflicht, die Schulden, die er eingegangen ist und die abgesichert werden, wie vereinbart zu begleichen und zu tilgen.
Welche Arten der Sicherungsabtretung existieren?
In der Praxis lässt sich die Sicherungsabtretung zunächst in zwei große Gruppen einteilen, nämlich zum einen in die stille und zum anderen in die offene Abtretung. Dabei ist die sogenannte stille Abtretung die Regel und beinhaltet, dass der Sicherungsnehmer die vorgenommene Abtretung, beispielsweise an eine Bank, dem Schuldner der Forderung nicht mitteilt. Der Schuldner weiß also nicht, dass es einen neuen Gläubiger gibt. In manchen Fällen gibt es allerdings die Vorschrift, dass eine Sicherungsabtretung offen erfolgen muss, insbesondere bei der Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen. In diesem Fall handelt es sich um eine offene Abtretung, denn der Schuldner der Forderung muss erfahren, dass eine Abtretung stattgefunden hat.
Auf dieser Grundlage gibt es nur Praxis mehrere Arten der Sicherungsabtretung, insbesondere:
- Abtretung von Lebensversicherungen
- Abtretung von Besoldungsansprüchen
- Abtretung von Ansprüchen auf Steuererstattung
- Abtretung von Anteilen an einer GmbH
All diese Arten der Sicherungsabtretung müssen übrigens für gewöhnlich offen erfolgen, sodass der Schuldner vom neuen Gläubiger und Inhaber der Sicherheit erfahren muss.
Sicherungsabtretung als Einzel- oder Rahmenzession
Die Sicherungsabtretung lässt sich noch in weitere zwei Gruppen einteilen, nämlich ob es sich dabei um eine sogenannte Einzelsession oder um eine Rahmenzession handelt. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass bei einer Einzelsession tatsächlich immer nur einzelne Forderungen abgetreten werden, während die Rahmenzession beinhaltet, dass eine Abtretung mehrerer Forderungen, manuell oder auch automatisch, stattfindet. Ein typisches Beispiel für eine Einzelzession ist regelmäßig die Abtretung von Lohn- und Gehaltsansprüchen.
Demgegenüber kommen Rahmenzessionen vor allem im Bereich der Unternehmensfinanzierung zum Einsatz, sodass insbesondere Forderungen abgetreten werden, die fortlaufend auf Lieferungen und sonstigen Leistungen resultieren. Bei der Rahmenzession wiederum lässt sich zwischen Mantel- und Globalzession unterscheiden. Bei der Einzelsession hat die Einreichung des Verzeichnisses über die Forderungen begründende Bedeutung, während sie bei der Globalzession nur deklaratorischer Natur ist. Dort tritt die Rechtswirksamkeit nämlich erst dann ein, wenn eine Forderung tatsächlich entstanden ist.
Übertragbarkeit als Voraussetzung für die Sicherungsabtretung
Neben den zuvor erwähnten Vorgaben und Regeln gibt es noch eine weitere Voraussetzung, die erfüllt sein muss, damit eine Sicherungsabtretung überhaupt wirksam ist. Diese besteht darin, dass die jeweilige Forderung überhaupt übertragen werden kann. Dies ist zwar in den meisten Fällen so, aber dennoch gibt es durchaus ebenfalls einige Forderungen, die in der Praxis entweder nicht übertragen werden dürfen oder können.