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Valutierung

Unter dem Begriff Valutierung wird in erster Linie verstanden, eine sogenannte Valuta festzulegen. In der Praxis ist die Valutierung insbesondere im Zusammenhang mit Krediten von Bedeutung, besonders bei Immobiliendarlehen. Nicht ganz so häufig wird heutzutage eine weitere Definition der Valutierung verwendet, nämlich den Wert bestimmen oder etwas abschätzen.

Worum handelt es sich bei der Valutierung?

Im Finanzbereich hat der Fachbegriff Valutierung mehrere Bedeutungen. Das entsprechende Substantiv ist in dem Zusammenhang die Valuta. In den meisten Fällen ist mit der Valutierung auch ein Datum gemeint, zu dem die Wertstellung eines bestimmten Geldbetrages auf dem Empfängerkonto bezeichnet wird. Der Grund besteht darin, dass es manchmal eine zeitliche Differenz zwischen der Gutschrift eines Betrages auf dem Konto und dem Zeitpunkt der eigentlichen Wertstellung und Verfügbarkeit des Geldes gibt. Daher lässt sich der Begriff der Valutierung sehr gut an einem Praxisbeispiel aus dem Bereich des Zahlungsverkehrs verdeutlichen.

Nehmen wir dazu an, dass Sie im Lotto gewonnen haben und dementsprechend von der Lotteriegesellschaft einen Scheck über 10.000 Euro erhalten. Wenn Sie nun diesen Scheck bei Ihrer Bank zur Gutschrift auf Ihr Konto einreichen, wird die Buchung in der Regel spätestens am nächsten Tag vorgenommen. Bei Schecks ist es jedoch üblich, dass der Eingang einige Tage vorbehalten ist, beispielsweise fünf Bankarbeitstage.

Die Scheckgutschrift würde in dem Fall erst mit einer Valutierung von fünf Tagen später vorgenommen, wenn der Scheck nämlich beim entsprechenden Aussteller auf dessen Konto abgebucht wird. Vereinfacht dargestellt ist die Valutierung also der Tag, an dem die zinsmäßige Gutschrift oder Belastung auf Konten erfolgt. Ab diesem Tag beginnt dann erst die entsprechende Zinsrechnung und nicht an dem Tag, an dem die Buchung zuvor vorgenommen wurde. Oftmals sind der Tag der Buchung und der Valutierung allerdings mittlerweile aufgrund der geringen Verarbeitungsgeschwindigkeit identisch.

Die Valutierung bei Krediten

Am häufigsten tritt der Begriff Valutierung in der Praxis im Zusammenhang mit Krediten auf. Die Valuta ist in diesem Fall der Tag, an dem die Auszahlung des Darlehens stattfindet. Daran ist geknüpft, dass ab der Valutierung auch die Berechnung der Zinsen auf den entsprechenden Darlehensbetrag beginnt. Dies gilt übrigens für nahezu alle Kreditarten, wie zum Beispiel:

  • Immobiliendarlehen
  • Ratenkredite
  • Dispositionskredite

Bei Immobiliendarlehen gibt es nicht selten größere Unterschiede zwischen dem Buchungsdatum, also der Bereitstellung des Darlehens, und der Valutierung. Meistens ist die Valuta der Tag, an dem die Eintragung ins Grundbuch erfolgte und die weiteren Formalitäten im Zusammenhang mit der Darlehensaufnahme geklärt wurden. Ab diesem Tag kann der Kreditnehmer über die entsprechende Darlehenssumme Verfügung.

Sonstige Bedeutung der Valutierung im Finanzierungsbereich

Neben der zuvor beschriebenen Bedeutung gibt es teilweise noch andere Definitionen und Bedeutungen der Valutierung im Kreditwesen. Häufiger hören Kunden beispielsweise Aussagen wie: „Der Kredit valutiert derzeit mit 2.000 Euro“. In diesem Fall meint die Valutierung, dass sich die Restschuld noch auf 2.000 Euro beläuft. Es handelt sich dabei also um den noch offenen Kreditbetrag und nicht etwa um ein bestimmtes Datum. Eine weitere Nutzung der Valutierung kommt insbesondere im Bereich der Baufinanzierung zum Tragen. Dort wird häufiger der Begriff Vollvalutierung genutzt. Damit ist gemeint, dass das Darlehen genauso hoch wie die Sicherheit für den Kredit ist, die im Grundbuch eingetragen wurde. Bei einer Teilvalutierung hingegen wäre die Restschuld geringer als die Kreditsicherheit.

Valutierung im Bereich des Girokontos

Vielleicht kennen Sie dem Begriff der Valutierung am ehesten von Buchungen auf Ihrem Girokonto. Darunter fällt beispielsweise das bereits ausgeführte Beispiel, nämlich wenn Sie einen Scheck einreichen. Aber auch andere Gutschriften, die Sie auf Ihrem Konto erhalten, können zwischen Buchungstag und Valuta abweichen. Ein Beispiel sind Gehaltsbuchungen, wenn beispielsweise die Buchung bereits zum 28. des Monats erfolgt, Sie eigentlich allerdings erst ein Recht auf Ihr Gehalt am 1. des Folgemonats haben. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Buchung Ihres Gehalts – aufgrund des bevorstehenden Wochenendes – bereits am 29. März erfolgt, Sie jedoch erst am 1. April Anspruch auf den Lohn haben.

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