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Vorsteuerüberhang

Die Vorsteuer ist im Grunde für alle Selbstständigen, Freiberufler und Unternehmen wichtig, die entweder umsatzsteuerpflichtig sind oder sich freiwillig für die Berechnung der Umsatzsteuer entschieden haben. Die Rechnung an Kunden enthält eine sogenannte Vorsteuer, die anschließend an das Finanzamt zu überweisen ist. Im Gegenzug erhalten Unternehmen und Selbstständige Mehrwertsteuer seitens der Finanzämter zurückerstattet, die im Hinblick auf Ausgaben anfällt, die für das eigene Geschäft relevant sind. Manchmal kommt es bei dieser Gegenrechnung zu einem sogenannten Vorsteuerüberhang.

Worum handelt es sich beim Vorsteuerüberhang?

Ein Vorsteuerüberhang ist für Unternehmen und Selbständige positiv. Er beinhaltet nämlich, dass innerhalb einer Abrechnungsperiode, beispielsweise in einem Geschäftsmonat, die Vorsteuerbeträge geringer waren als seitens des Unternehmens Umsatzsteuer bezahlt wurde. Die Konsequenz besteht also beim Vorsteuerüberhang darin, dass kein Geld ans Finanzamt zu überweisen ist. Stattdessen erhält das Unternehmen Geld vom Finanzamt.

Dies zeigt bereits, dass ein Vorsteuerüberhang nicht besonders häufig vorkommt. Normalerweise dauert es nur wenige Tage, bis das zuständige Finanzamt den Vorsteuerüberhang in Euro auf Ihr Konto überweist. Ein häufiger Vorsteuerüberhang kann allerdings auch sehr nachteilig sein, denn dann gehen die Behörden oftmals davon aus, dass es sich um eine sogenannte Scheinselbstständigkeit handeln könnte.

Was sind die Gründe für einen Vorsteuerüberhang?

Ein Vorsteuerüberhang kommt nahezu ausschließlich entweder bei einer monatlichen oder vierteljährliche Erhebung der Umsatzsteuer vor. Dann kann es innerhalb eines recht kurzen Zeitraumes beispielsweise durch größere Ausgaben passieren, dass ein Vorsteuerüberhang entsteht. Die Summe der selbst gezahlten Umsatzsteuer, die Vorsteuer, könnte dann höher als die gegenzurechnende Umsatzsteuer sein, sodass eine Erstattung seitens des Finanzamtes vorgenommen würde.

Wie findet die Berechnung des Mehrwertes statt?

Im Zuge des Vorsteuerüberhangs muss der Mehrwert berechnet werden, was relativ einfach anhand der folgenden Formel durchgeführt werden kann:

Nettoverkaufspreis – Nettoeinkaufspreis = Mehrwert

Ein Mehrwert entsteht immer dann, falls der Nettoeinkaufspreis geringer als der Nettoverkaufspreis ist. Bei einem negativen Saldo hingegen gibt es keinen Mehrwert. Dies ist exakt die Situation, in der ein Vorsteuerüberhang entsteht. Das wiederum führt dazu, dass die Vorsteuer größer als Umsatzsteuer ist, die ein Resultat aus den Verkäufen oder angebotenen Dienstleistungen darstellt. Somit existiert aus Sicht des Unternehmens eine Forderung an das Finanzamt, nämlich in Höhe des Vorsteuerüberhangs.

Ein Praxisbeispiel für den Vorsteuerüberhang

In der Praxis gibt es mehrere Beispiele, wie ein Vorsteuerüberhang entstehen kann. Nehmen wir dazu einmal an, dass im Monat Mai ein Schmuckgeschäft Artikel im Gegenwert von 20.000 Euro veräußert hat. Für diesen Betrag erhält der Schmuckhändler von den jeweiligen Käufern im ersten Schritt Zahlungen in Form der Umsatzsteuer, die bei einem Satz von 19 Prozent in dem Fall 3.800 Euro ausmachen. Im Monat Mai erwirbt der Schmuckhändler auch stets den größten Teil seiner Produkte, die er anschließend an seine Kunden verkauft.

Nehmen wir daher an, dass er Ketten, Armbänder und sonstige Schmuckwaren im Gegenwert von 90.000 Euro erwirbt. Dies führt zu einer gezahlten Umsatzsteuer in Höhe von 17.100 Euro. Bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung gibt der Schmuckhändler nun an, dass der insgesamt 17.100 Euro an Umsatzsteuer zahlen muss, während auf der Einnahmenseite (durch die Verkäufe an Kunden) nur 3.800 Euro stehen. Dies wiederum führt dementsprechend zu einem Vorsteuerüberhang von 13.300 Euro.

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