Verpfändung
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Die Verpfändung kommt in der Praxis insbesondere im Rahmen der Absicherung von Krediten vor. Es handelt sich bei der Verpfändung um einen Akt, bei dem der Eigentümer ein bestimmtes Gut oder einen Wert einer anderen Person überlässt, jedoch dennoch mittelbarer Besitzer und Eigentümer des Wertes bleibt.
Worum handelt es sich bei der Verpfändung?
Die Verpfändung basiert auf einem Vertrag, der rechtlich bindend ist. Normalerweise sind es ausschließlich Gegenstände, Vermögenswerte oder Guthaben, die verwendet werden können. Nahezu ausnahmslos ist es der Sinn und Zweck einer Verpfändung, dass der Pfandgeber vom Pfandnehmer einen Kredit erhalten hat, der abgesichert wird. Das beste Beispiel sind Pfandleihhäuser, in denen Sie Gegenstände verpfänden und dafür einen bestimmten Gegenwert in Form eines Pfandkredites erhalten. Der Pfandnehmer darf allerdings nicht ohne Weiteres über das verwendete Gut verfügen, sondern erst dann, wenn die vereinbarte Situation eingetroffen ist. Diese besteht in erster Linie darin, dass der aufgenommene Kredit seitens des Pfandgebers nicht zurückgezahlt werden kann.
Rechtliche Grundlagen für die Verpfändung
Das vertragliche Pfandrecht basiert insbesondere auf einigen Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Relevant sind insbesondere die folgenden drei Paragraphen:
- Paragraph 1205
- Paragraph 1206
- Paragraph 1228
So besagt beispielsweise der Paragraph 1205 BGB insbesondere, dass der Vertrag durch Einigung und Übergabe des Pfandgegenstandes zustande kommt. Ebenfalls ist dort definiert, dass der Sicherungsgeber dennoch Eigentümer bleibt, während der Sicherungsnehmer in der Praxis unmittelbarer Besitzer des ihm übergebenen Pfandgutes wird.
Welche Form muss eine Verpfändung erfüllen?
Bei Pfandverträgen ist laut Gesetz keine spezielle Form vorgesehen. Trotzdem wird der Pfandvertrag in der Praxis fast ausschließlich schriftlich abgeschlossen, da dies der eventuellen Beweispflicht bedient. Wichtig ist dann, dass die verpfändeten Werte und Gegenstände exakt und detailliert genannt werden, damit sie eindeutig zu identifizieren sind. Etwas anders stellt es sich bei der Verpfändung von Rechten und Forderungen dar, welche die Form der Abtretung haben müssen. Hier ist vor allem Paragraph 1274 BGB zu beachten.
Was kann verpfändet werden?
In der Praxis gibt es zahlreiche Güter, Werte und auch Rechte, die verpfändet werden können. Dazu gehören insbesondere:
- Gehälter (Lohn- und Gehaltspfändung)
- Wertpapiere
- Bankguthaben
- Forderungen (Rechte gegenüber Dritten)
Ebenfalls häufig kommt die Verpfändung im Bereich der Miete zum Tragen. Dann richten Vermieter häufig ein Mietkautionskonto ein, auf welches der Mieter einen bestimmten Geldbetrag einzahlt. Dieser ist demnach faktisch verpfändet, denn der Mieter kann das Geld nicht ohne Genehmigung des Vermieters wieder abheben.
Eigentum und Besitz bei der Verpfändung
Die Verpfändung ist im Hinblick auf Eigentum und Besitz nicht ganz einfach, denn zwischen diesen beiden Formen des Herrschens über eine Sache muss differenziert werden. Zunächst einmal bleibt der Pfandgeber stets Eigentümer des verpfändeten Sachwertes oder Gegenstandes. Gleichzeitig wechselt er allerdings vom unmittelbaren zum mittelbaren Besitzer, da der Pfandgegenstand an den Pfändungsgläubiger übergeben wird. Dieser wiederum ist ab diesem Zeitpunkt unmittelbarer Besitzer des Pfandgegenstandes, darf diesen allerdings nicht ohne Weiteres verwenden.
Verpfändung in der Praxis: Meistens als Kreditsicherheit
Wie eingangs bereits erwähnt, kommt die Verpfändung der Praxis häufig im Zusammenhang mit einem aufgenommenen Darlehen zum Tragen. So beantragen Sie beispielsweise bei Ihrer Bank einen Ratenkredit in Höhe von 20.000 Euro und aufgrund der doch recht hohen Darlehenssumme möchte der Kreditgeber eine Sicherheit. Sie haben ein Wertpapierdepot, in dem sich Wertpapiere mit einem aktuellen Gegenwert von 30.000 Euro befinden.
Auf Grundlage der Beleihungsgrundsätze kann die Bank anschließend die Wertpapiere beispielsweise in Form von 20.000 Euro anrechnen und darüber wird eine Verpfändung vereinbart. Die Folge wäre, dass Sie – ohne Genehmigung der Bank – fortan keine Wertpapiere aus dem Depot veräußern dürfen. Dies kann erst wieder geschehen, nachdem Sie Ihren Kredit beglichen und die Bank das verpfändete Depot wieder freigegeben hat. So oder ähnlich laufen sämtliche Verpfändungen in der Praxis in den meisten Fällen ab.