Abfindung
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Wer schon einmal gekündigt wurde, der hat eventuell eine Abfindung erhalten oder ist zumindest bereits mit diesem Thema konfrontiert worden. Im Vergleich findet die Zahlung einer Abfindung relativ häufig statt, auch wenn Arbeitnehmer grundsätzlich normalerweise keinen Anspruch auf diese finanzielle Leistung seitens des ehemaligen Arbeitgebers haben. In unserem Beitrag erfahren Sie, worum es sich bei einer Abfindung handelt. Ferner gehen wir auf die Gründe einer Abfindung ein, wie hoch diese ausfällt und welche Rolle in dem Zusammenhang der sogenannte Aufhebungsvertrag spielt.
Was ist eine Abfindung?
Bei der Abfindung handelt es sich um eine Zahlung eines Arbeitgebers an den (ehemaligen) Arbeitnehmer, falls diesem gekündigt worden ist. Meistens ist der Arbeitgeber zur Zahlung der Abfindung nicht verpflichtet, zahlt aber dennoch aus Kulanz – oder anderen Gründen – einen gewissen, einmaligen Betrag. Manchmal allerdings ist die Zahlung einer Abfindung festgelegt, beispielsweise innerhalb des Tarifvertrages. Nicht immer ist die Abfindung nur auf das Wohlwollen des Arbeitgebers zurückzuführen, sondern manchmal kann sich die Zahlung sogar rentieren, wenn dadurch beispielsweise die Klage seitens des Arbeitnehmers gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht verhindert werden kann.
Was sind die Gründe für eine Abfindung?
Es gibt eine Reihe von Gründen, aus denen Arbeitgebers ihren (ehemaligen) Arbeitnehmern eine Abfindung zahlen. Die wichtigsten Gründe sind:
- Abfindung nach betriebsbedingter Kündigung
- Abfindung aufgrund eines Aufhebungsvertrages
- Abfindung im Tarifvertrag vorgesehen
- Abfindung nach Sozialplan
- Arbeitgeber möchte Verhandlung vor dem Arbeitsgericht vermeiden
Darüber hinaus zahlt manche Arbeitgeber eine Abfindung, da diese sich öfter finanziell rechnet. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Arbeitnehmer ansonsten vor dem Arbeitsgericht klagen würde und mit größerer Wahrscheinlichkeit sogar dort eine Weiterbeschäftigung oder eine noch höhere Abfindung erstreiten könnte.
Wie hoch ist die Abfindung?
Da die Zahlung der Abfindung seitens des Arbeitgebers oft freiwillig erfolgt, gibt es keine einheitliche Höhe, welche sich auf die Abfindung bezieht. Stattdessen unterbreitet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer meistens ein Angebot, welches dieser akzeptieren kann oder abgelehnt. Eine übliche Höhe für eine Abfindung ist zum Beispiel ein halber Bruttomonatsverdienst, und zwar für jedes Beschäftigungsjahr. Wer also zum Beispiel zehn Jahre im Unternehmen tätig war, erhält dann eine durchaus realistische Abfindung von insgesamt umgerechnet fünf Monatsgehältern. Diese Höhe einer Abfindung finden sich auch regelmäßig und häufiger bei Gerichtsurteilen, in denen die entsprechenden Richter die Abfindung festlegen.
Welche Rolle spielte Aufhebungsvertrag?
Im Zusammenhang mit einer Abfindung kommt oftmals ein sogenannter Aufhebungsvertrag zum Tragen. In diesem Fall kündigt rein rechtlich weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer, sondern stattdessen einigen sich beide Parteien über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dies wird innerhalb des Aufhebungsvertrages dokumentiert, sodass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich in Einvernehmlichkeit trennen. Im Rahmen des Aufhebungsvertrages wird dann meistens eine Abfindung vereinbart, da der Arbeitgeber oftmals davon ausgeht, dass er vor Gericht mit seiner Kündigung nicht unbedingt auf jeden Fall Recht bekommen würde. Manchmal ist der Aufhebungsvertrag allerdings auch ein gut gemeintes Angebot an den Arbeitnehmer, damit dieser keine – oftmals negativ bewertete – Kündigung in seinem Lebenslauf hat.
Verrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld
Wenn Sie eine Abfindung akzeptieren, gilt es zu beachten, dass normalerweise keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld stattfindet, falls Sie nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses arbeitslos sind. Eine Anrechnung auf Sozialleistungen findet normalerweise nicht statt. Es gibt lediglich eine Ausnahme, nämlich dass der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag geschlossen hat. Das beinhaltet nämlich meistens, dass die ordentliche Kündigungsfrist unbeachtet bleibt.
In diesem Fall wird der Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgesetzt, bis die normale Kündigungsfrist abgelaufen wäre. Ferner sollten Sie bei einer Abfindung beachten, dass diese zu versteuern ist. Es handelt sich nämlich um (zusätzliches) Einkommen, welches mit der gewöhnlichen Einkommensteuer belegt ist. Höhere Abfindungen können daher sogar dazu führen, dass Sie in eine höhere Steuerprogression rutschen und demzufolge überproportional viel Steuern zahlen müssen.