Anteilsfinanzierung
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Die Anteilsfinanzierung wird unter Basis eines festgelegten Prozentsatzes mit einer entsprechenden Fördersumme gedeckt. Ein Museum erhält beispielsweise einen prozentualen Anteil an den gesamten Kosten. Die Zuwendung darf nur anteilig mit anderen Zuwendungen oder eigenen Mitteln in Anspruch genommen werden. Die Teilfinanzierung gliedert sich wie folgt:
- Anteilfinanzierung,
- Fehlbedarfsfinanzierung,
- Festbetragsfinanzierung
Bei der Fehlbedarfsfinanzierung deckt die Zuwendung den Fehlbedarf, wenn der Empfänger nicht in der Lage ist, die Fehlbedarfsfinanzierung aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Die Festbetragsfinanzierung besagt, dass sich der Geldgeber mit einem festen Betrag an den förderfähigen Ausgaben beteiligt.
Anteilsfinanzierung genauer erläutert
Die Höhe der Finanzierung wird als festgelegter Anteil der förderfähigen Kosten errechnet. Sollten sich höhere Einnahmen erwirtschaften lassen, muss die Anteilsfinanzierung eventuell zurückgezahlt werden. Die realistische Einschätzung zur Nutzung der Finanzierung muss dargelegt werden. Nur Projektideen allein sind nicht genügend, um eine Anteilsfinanzierung zu erhalten.
Wann werden Anteilsfinanzierungen bewilligt?
Ob und in welche Höhe bewilligt wird, kann nicht vorher geschätzt werden. Die Entscheidung hängt von vielen Kriterien ab. Beispielsweise die Inanspruchnahme der Anteilsfinanzierung für Schmutzwasserentsorgung wird stets bewilligt. In Sachsen-Anhalt erhalten Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die in folgenden Bereichen ihren Schwerpunkt haben, eine Anteilsfinanzierung:
- Maßnahmen zum Klimaschutz,
- Energieeffizienz,
- Berücksichtigung erneuerbarer Energien,
- Luftreinhaltung,
- Lärmminderung.
Durchgeführte Maßnahmen zur Förderung der Fischerei kommen in den Genuss der Anteilsfinanzierung. Zu den Maßnahmen zählen:
- Ökologische Verbesserung der Gewässer,
- Einsetzen von Artenhilfsprogrammen gefährdeter Fischarten,
- Sachausgaben, Aufwandsentschädigungen der Fischereiaufsicht auf ehrenamtlicher Basis,
- Öffentlichkeitsarbeit.
Was wird nicht gefördert:
- Bereits geförderte Gegenstände,
- Eigenleistungen, Rabatte und Skonti des Empfängers der Anteilsfinanzierung,
- Pachten, Grunderwerbssteuern und Maklerprovisionen, Leasingausgaben.
Die Anteilsförderung wird nicht zurückgezahlt. Eine Energieberatung findet ungenutzte Einsparmöglichkeiten. Zur Umsetzung dieser Möglichkeiten wird eine Anteilsfinanzierung gewährt. Die Hinzuziehung der Energieberatung muss bewiesen werden.
- bei einem Aufwand von 10.000 Euro jährlich, werden maximal 1.200 Euro bewilligt,
- bei Kosten, die 10.000 Euro jährlich übersteigen, werden maximal 8.000 Euro bewilligt.
Voraussetzungen zu Bewilligung
Kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Dienstleistungsbetriebe werden gefördert. Angehörige freier Berufe können ebenfalls eine Anteilsfinanzierung nutzen. Der Firmensitz muss jedoch in Deutschland sein. Der Antrag ist kostenlos, allerdings muss das Beraterhonorar (Energieberatung) zum Teil vom Antragsteller bezahlt werden, plus Mehrwertsteuer auf den kompletten Nettobetrag. Der Verwendungsnachweis muss selbstverständlich genau und akkurat präsentiert werden.
Förderprogramme kommen in verschiedenen Bundesländern zur Anwendung
Für die Umsetzung eines ISMS mithilfe ISIS 12 bekommen sämtliche bayerischen Gebietskörperschaften, sowie die von ihnen geführten Unternehmen mit Sitz in Bayern, die bis zu 500 Arbeitsplätze bereitstellen, förderberechtigte Leistungen:
- Beratungsdienstleistungen,
- Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeiter werden gefördert,
- Erstzertifizierung des Managementsystems in Bezug auf Informationssicherheit.
Die Förderung wird in Form einer Anteilsfinanzierung bis zu 50 % der Ausgaben bewilligt, maximal beläuft sich die Summe auf 15.000 Euro.
Anteilsfinanzierung – Immobilien
Der Begriff Anteilsfinanzierung bezieht sich auch auf Kredite, die aufgenommen werden, um Anteile an Immobilienfonds zu erwerben.
Weitere Förderungen
Die Errichtung von Biomassefeuerungsanlagen gehört zum Förderprogramm. Die Anteilsfinanzierung muss erst bewilligt sein, bevor mit den Vorhaben begonnen werden kann. Die restliche Finanzierung des gesamten Vorhabens muss vorher geklärt sein.
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis ist von äußerster Wichtigkeit, der aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Bericht bestehen muss. Bei der Prüfung wird festgestellt, ob sich eine Überzahlung ergeben hat. Häufig kann ein entsprechendes Formular aus dem Internet geladen werden, somit ist der Betreffende informiert, welche Unterlagen und Zahlungen präsentiert werden müssen. Rückforderungen können entstehen, wenn der Verwendungsnachweis nicht fristgerecht vorgelegt wurde. Sollte das geförderte Projekt nicht verwirklicht werden oder zweckentfremdet, muss mit der Rückzahlung der Anteilsfinanzierung gerechnet werden.
Beispiel der Berechnung
Herr X hat ein förderungsfähiges Projekt in Angriff genommen, welches mit 10.000 Euro Ausgaben kalkuliert wurde. 50 % beträgt die Anteilsfinanzierung. Im Falle von Herrn X sind das 5.000 Euro. Sollte sich herausstellen, dass der Betrag nicht reicht, wird die Anteilsfinanzierung trotzdem nicht erhöht. Wenn die tatsächlichen Kosten 8.000 Euro betrugen, besteht die Anteilsfinanzierung aus 4.000 Euro. Die Einsparung wird mit dem Geldgeber geteilt.