Arbeitgeberdarlehen
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Nicht nur Banken vergeben Kredite, sondern auch von anderer Seite aus können Verbraucher in Deutschland mitunter eine Finanzierung erhalten. Ein klassisches Beispiel ist das sogenannte Arbeitgeberdarlehen. Wie der Name bereits vermuten lässt, tritt hier nicht ein Kreditinstitut als Darlehensgeber auf, sondern stattdessen erhält ein Mitarbeiter einen Kredit von seinem Arbeitgeber.
Worum handelt es sich bei einem Arbeitgeberdarlehen?
Bei einem Arbeitgeberdarlehen gibt es ein klassisches Kreditverhältnis. Der Kreditgeber ist in diesem Fall der Arbeitgeber, während der Mitarbeiter die Funktion des Kreditnehmers einnimmt. Der wesentliche Zweck des Arbeitgeberdarlehens besteht darin, dass es dem Arbeitnehmer so ermöglicht wird, sich Konsumwünsche im engeren oder weiteren Sinne zu erfüllen. Einer der häufigsten Verwendungszwecke für die Inanspruchnahme eines Arbeitgeberdarlehens ist die Baufinanzierung, mittels derer der Kauf einer Immobilie oder der Bau eines Hauses finanziert wird. Solche Arbeitgeberdarlehen treten im Grunde in allen Branchen auf, wobei die Vergabe allerdings fast immer an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Neben der Bonität des Kreditnehmers ist dies vor allem, dass der Beschäftige sich nicht mehr in der Probezeit befindet, sondern schon einige Jahre im Unternehmen tätig ist und daher einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat.
Wie funktioniert ein Arbeitgeberdarlehen?
Andere Bezeichnungen für das Arbeitgeberdarlehen sind unter anderem Personalkredit oder auch Mitarbeiterdarlehen. Nicht zu verwechseln sind Arbeitgeberdarlehen übrigens mit einem Lohn- und Gehaltsvorschuss, denn dieser bezieht sich ausschließlich auf die vorzeitige Auszahlung des nächsten Gehalts. Typisch für die Funktionsweise eines Arbeitgeberdarlehens ist auch, dass sowohl Darlehenssumme als auch die Rückzahlungsmodalitäten relativ frei zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden können. Daher finden sich Arbeitgeberdarlehen sowohl im kurzfristigen als auch im mittel- und langfristigen Bereich. Genauso unterschiedlich sind die Darlehenssummen, die von wenigen Tausend Euro bis in den höheren fünfstelligen Bereich hineinreichen können. Der Ablauf des Arbeitgeberdarlehens unterscheidet sich nicht von dem gewöhnlicher Bankkredite. Dies bedeutet, die ausgezahlte Darlehenssumme wird vom Kreditnehmer in monatlichen Raten – meistens nebst Zinsen – an den Arbeitgeber als Kreditgeber zurückgezahlt.
Besteht ein Recht, ein Arbeitgeberdarlehen zu halten?
Weder Banken, die im Finanzierungsbereich tätig sind, noch Arbeitgeber haben die generelle Pflicht, an Kreditsuchende Geld zu verleihen. Bezogen auf das Arbeitgeberdarlehen bedeutet dies, dass es natürlich keinen gesetzlichen oder tariflichen Anspruch der Mitarbeiter gibt, ein solches Darlehen zu erhalten. Stattdessen ist es alleine die freiwillige Entscheidung des jeweiligen Arbeitgebers, der generell solche Kredite vergibt und falls ja, unter welchen Bedingungen das Arbeitgeberdarlehen ausgezahlt wird. Allerdings ist ein zu beachten: Falls sich der Arbeitgeber grundsätzlich dafür entschieden hat, Arbeitgeberdarlehen zu vergeben, können Mitarbeiter nicht einfach ohne Weiteres ausgeschlossen werden. Hier ist nämlich der sogenannte Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Dies gilt selbstverständlich nicht, wenn die Bonität aus Sicht des Arbeitgebers unzureichend ist, sodass er befürchten muss, sein Geld nicht zurück zu erhalten.
Welche Inhalte sollten vertraglich festgehalten werden?
Das Arbeitgeberdarlehen wird in aller Regel durch einen standardisierten Kreditvertrag festgehalten. Dies ist wichtig, damit eine bestimmte Rechtssicherheit vorhanden ist. Zu den Eckdaten, die innerhalb des Kreditvertrages zum Arbeitgeberdarlehen auf jeden Fall fixiert werden sollten, zählen insbesondere:
- Darlehenssumme
- Zinssatz
- Laufzeit
- Tilgungsmodalitäten
- Wie wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter verfahren?
Günstige Zinsen als ein Vorteil des Arbeitgeberdarlehens
Wer sich zum Thema Arbeitgeberdarlehen informiert, wird sich vermutlich die Frage stellen, was eigentlich der Vorteil dieses Kredites gegenüber einem typischen Bankdarlehen ist. Ein wesentlicher Vorteil besteht häufig darin, dass die Zinssätze bei Arbeitgeberdarlehen besonders günstig sind. Im Gegensatz zu den möchte der Arbeitgeber nämlich normalerweise nicht an der Gewährung solche Kredite verdienen, sondern zum Teil steckt die Intention dahinter, die Mitarbeiter fester an das Unternehmen zu binden. Deshalb werden Arbeitgeberdarlehen häufig zu relativ niedrigen Zinssätzen vergeben. Steuerlich gilt allerdings zu beachten, dass der sogenannte geldwerte Vorteil, der aus den niedrigeren Zinsen resultiert, versteuert werden muss.
Arbeitgeberdarlehen nach Kündigung: was passiert?
Eine interessante Frage im Zusammenhang mit dem Arbeitgeberdarlehen besteht darin, was eigentlich mit dem Kredit passiert, wenn das Arbeitsverhältnis entweder durch Kündigung seitens des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers beendet wird. Tatsache ist, dass das Arbeitsverhältnis und das sich aus dem Kreditvertrag ergebende Schuldverhältnis rechtlich nichts miteinander zu tun haben. Das bedeutet: endet das Beschäftigungsverhältnis, muss der aufgenommenen Kredit natürlich nach wie vor zurückgezahlt werden. Es ist auch nicht zwangsläufig so, dass der Arbeitgeber aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Recht hat, das Darlehen sofort fällig zu stellen.