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Asset deal

Asset deal ist in der Kategorie Unternehmenskauf zu finden. Der Gegensatz ist Sharedeal, wo der Käufer als Eigentümer eingetragen wird, und das gesamte Unternehmen übernimmt. Ein Gleichnis veranschaulicht die Unterschiede. Wenn der Verbraucher verpacktes Obst im Discounter kauft, sieht er zwar, was er kauft, kann jedoch nicht genau feststellen, ob sich am Boden der Verpackung ungenießbares Obst befindet. Er geht also lediglich den Äußerlichkeiten nach. So ist es beim Sharedeal. Der Asset deal hingen ist vergleichbar mit dem Obstkauf im Gemüseladen, wo das Obst vom Käufer abgewogen und selbst ausgesucht wird. Der Käufer ist in der Lage, genauestens zu unterscheiden, ob er gutes oder minderwertiges Obst gekauft hat.

Asset deal – genaue Kontrolle, was genau gekauft wird oder nicht

Wenn der Asset deal für den Kauf an Anspruch genommen wird, hat der Käufer die Möglichkeit, nur die für ihn interessanten Vermögensgegenstände herauszusuchen. Sollte sich das Unternehmen in Insolvenz befinden, haftet der Käufer nicht für Verbindlichkeiten jeglicher Art. Verbindlichkeiten gegenüber der dort beschäftigten Mitarbeiter werden solidarisch vom alten und neuen Inhaber übernommen. Der auf diese Art durchgeführte Verkauf ist äußerst kompliziert, denn jedes Objekt muss einzeln im Kaufvertrag aufgeführt werden.

Einige Richtlinien, die beim Asset deal beachtet werden müssen

  • Bestimmtheitsgrundsatz: Die übertragenen Vermögensgegenstände müssen festgelegt und im Kaufvertrag einzeln aufgeführt werden. Eine allgemeine Formulierung wie beispielsweise: „Alle zum Betrieb gehörenden Gegenstände werden vom Käufer übernommen,“ reicht nicht.
  • Immaterielles Vermögen: Die gewerblichen Schutzrechte wie Marken und Patente sind hier gemeint. Der Wert wird hier als „goodwill“ bezeichnet, die restlichen Werte werden als „know-how“ gewertet.
  • Formvorschriften: Soll das Grundstück übertragen werden, bedarf es einer notariellen Vertragsform.
  • Werden Verträge übertragen, ist die Zustimmung der Vertragspartner notwendig.
  • Ein Inventarverzeichnis ist hilfreich.

Die Gegenstände müssen exakt beschrieben werden mit dem aktuellen Wert und wo genau sich diese im Unternehmen befinden. Es muss entschieden werden, ob „goodwill“ oder „know-how“ verkauft werden.

Zur Veranschaulichung eine Tabelle:

Bereich Inhalte
Anlagevermögen Beim Verkauf der gesamten Anlage reicht ein entsprechendes Verzeichnis.
Warenlager Wenn nicht das komplette Warenlager übernommen wird, muss eine Inventur durchgeführt werden. Was verkauft wird, akribisch beschrieben werden.
Kunden- und Lieferantenbeziehungen Die Kontaktdaten müssen dem Käufer zukommen. Allerdings ist zu bedenken, dass die Kunden oder Lieferanten explizit zustimmen müssen, dass ihre Daten an den neuen Inhaber weitergegeben werden dürfen. Dazu gehören auch Telefonnummern und E-Mail-Adressen.
Know-how Vorlagen, Checklisten, Methoden, Arbeitsvorgänge, Arbeitsanweisungen müssen präzise benannt und übertragen werden.
Domains Die Internet-Domain ist eine der Grundlagen des Unternehmens. Jede Domain muss sorgfältig übertragen werden.
Patente, Schutzrechte Diese Objekte müssen individuell und korrekt aufgeführt werden.
Mitarbeiter Bei einem Asset deal muss der Käufer die Mitarbeiter übernehmen. Das ist gesetzlich festgelegt. Vier Wochen haben die Mitarbeiter Zeit, zu entscheiden, ob sie bleiben wollen oder kündigen. Der bisherige Arbeitgeber und der neue Arbeitgeber haften für die ausstehenden Forderungen der Arbeitnehmer.
Nicht zu übertragende Gegenstände Die klassischen Objekte sind liquide Mittel, Forderungen und Verbindlichkeiten u.a. LuL. PKWS, Software

 

Der simple Abschluss ist die Zahlung des Kaufpreises. In vielen Fällen existieren Verträge mit Dritten, die überprüft werden müssen. Nach Beendigung der Aufzählung aller Vermögenswerte und aller anderen notwendigen Formalitäten erfolgt der Abschluss der Transaktion. Im Nachhinein erkannte Mängel müssen in einem Zeitraum von ungefähr 90 Tagen gemeldet werden. Wenn eine notarielle Beurkundung erforderlich ist und diese nicht erstellt wurde, ist der Asset-Deal-Vertrag ungültig. Es ist daher ratsam, jeden Asset deal notariell beglaubigen zu lassen, um nicht die Nachteile eines solchen Fehlers akzeptieren zu müssen.

 

Vorteile eines Asset deals

Bei dieser Kaufversion besteht die Möglichkeit, einzelne Vermögenswerte zu erwerben. Das könnten z. B. eine Produktionsanlage, eine Niederlassung oder verschiedene Maschinen sein. Diese Gegenstände müssen im Kaufvertrag einzeln aufgeführt werden. Der Käufer hat den Vorteil, nur Gegenstände zu erwerben, die für ihn wertvoll sind. Ein Fehlkauf jeglicher Art wird vermieden. Der Asset deal ist kompliziert, während der Sharedeal risikoreicher ist.

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