Ausfallrisiko
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Wer einen Kredit vergibt, der muss in dem Zusammenhang stets das sogenannte Ausfallrisiko akzeptieren. Gemeint ist damit, wie wahrscheinlich es ist, dass der Schuldner bzw. Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, also die vereinbarten Raten nicht zahlt. Das Ausfallrisiko gibt es aber nicht nur im Finanzierungsbereich, sondern ebenfalls bei der Geldanlage. Dort stellt der Anleger sein Kapital ebenfalls Dritten zur Verfügung und es kann passieren, dass er dieses nicht oder nur in Teilen zurückerhält.
Was ist der Hintergrund des Ausfallrisikos?
Das Ausfallrisiko ist meistens dann vorhanden, wenn ein bestimmtes Geschäft abgeschlossen wurde, an dem für gewöhnlich zwei Parteien beteiligt sind. Meistens muss eine dieser zwei Parteien in Vorleistung gehen, beispielsweise bei der Lieferung von Waren und darauf vertrauen, dass der Geschäftspartner seinen Verpflichtungen auch nachkommt. Aus diesem Grund gibt es bei nahezu allen Transaktionen und Geschäftsabschlüssen ein Ausfallrisiko auf der einen oder anderen Seite.
Ausfallrisiko beeinflusst oft die Konditionen
Das klassische Beispiel, wann ein Ausfallrisiko zum Tragen kommt, ist eine Finanzierung. In diesem Fall stellt der Kreditgeber dem Kreditnehmer Kapital zur Verfügung und geht damit natürlich ein Ausfallrisiko ein. Aus diesem Grund prüfen beispielsweise alle Banken die Bonität ihrer Kunden, wenn ein Kredit vergeben werden soll. In der Praxis hat es nämlich oftmals einen Einfluss auf die Konditionen, wie hoch der Kreditgeber das Ausfallrisiko einschätzt. Umso besser die Bonität des Kunden, umso geringer ist das Ausfallrisiko und ebenfalls umso geringer sind dann meistens die Zinsen, die der Kreditnehmer zu zahlen hat.
Im Beispiel der Finanzierung machen die meisten Banken die Bonität ihrer Kunden und damit auch die Wahrscheinlichkeit des Zahlungsausfalls, also das Ausfallrisiko, anhand der folgenden Eigenschaften und Unterlagen fest:
- SCHUFA-Auskunft
- Eigenkapital
- Einkommen
- Beschäftigungsverhältnis
- Vermögenswerte
Anhand dieser Informationen versucht der Kreditgeber dann, das wahrscheinliche Ausfallrisiko zu berechnen. Ist dies hoch, wird der Kredit entweder gar nicht vergeben oder nur zu einem relativ hohen Zinssatz. Ist das Ausfallrisiko niedrig, kann sich der Kreditnehmer meistens über besonders günstige Konditionen freuen.
Ausfallrisiko mit Sicherheiten verringern
Eine klassische Maßnahme, wie Kreditgeber das Ausfallrisiko zwar nicht grundsätzlich vermeiden können, aber dennoch zumindest die Wahrscheinlichkeit reduzieren, dass bei einem Kreditausfall ein größerer Schaden entsteht, ist die Entgegennahme von Sicherheiten. Kreditsicherheiten sind insbesondere bei bestimmten Darlehensarten gängig, wie zum Beispiel beim Immobiliendarlehen oder einem anderen Kredit, bei denen es um relativ hohe Kreditsummen geht. Die einzelne Kreditsicherheit verringert im engeren Sinne zwar nicht das Ausfallrisiko, denn sie hat keinen Einfluss darauf, ob der Kreditnehmer seine Raten letztendlich zahlen kann oder nicht. Allerdings kann sich die Bank natürlich dennoch dadurch absichern, als dass sie die entsprechenden Sicherheiten beim Zahlungsausfall verwerten kann und im besten Fall durch den Kreditausfall keinen finanziellen Schaden erleidet.
Zu den klassischen Kreditsicherheiten, die Banken in Anspruch nehmen, um das Ausfallrisiko in Grenzen zu halten bzw. den eventuellen finanziellen Schaden sind vor allem:
- Bürgschaft
- Abtretung von Forderungen
- Verpfändung von Wertpapieren
- Verpfändung von Sparguthaben
- Grundschuld
Ausfallrisiko und Verlustrisiko im Vergleich
Statt von einem Ausfallrisiko wird oftmals auch von einem Verlustrisiko gesprochen. Beide Begriffe werden meistens synonym verwendet und haben im Grunde auch den gleichen Kern. Da der Ausfall einer Forderung immer auch mit einem Verlust verbunden ist, beschreiben die zwei Begriffe eine ähnliche Situation.